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Europa (One-Stop-Shop)
- Gemeinsame Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik
- Vorhaben von gemeinsamem/gegenseitigem Interesse (PCI und PMI)
- Deutsche Vorhaben im Strombereich
- Deutsche Wasserstoffvorhaben
- Genehmigungsverfahren
Gemeinsame Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik
Die Mitgliedstaaten in der Europäischen Union haben sich für ihre Energie- und Klimapolitik im Europäischen Grünen Deal 2019 gemeinsame Ziele gesetzt:
- Europa soll bis spätestens 2050 klimaneutral sein. Energie soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasserkraft oder Geothermie stammen.
- Die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken.
- Der Energiebinnenmarkt soll funktionieren.
- Die Energieversorgung soll sicher sein.
- Die Energiemärkte sollen wettbewerbsfähig sein.
- Der sparsame Umgang mit Energie soll gefördert werden.
- Der Energieverbrauch in Europa soll sinken.
- Neue und erneuerbare Energien sollen entwickelt und ausgebaut werden.
Dafür haben die Europäischen Mitgliedstaaten gemeinsame Rahmenbedingungen für den Netzausbau in Europa festgelegt.
Die Ziele des Europäischen Grünen Deals werden um weitere Vorgaben des Deals für eine saubere Industrie ergänzt. Diesen hat die Europäische Kommission im Februar 2025 veröffentlicht. Er umreißt konkrete Maßnahmen, mit denen der Kohlendioxid-Ausstieg zum Wachstumsmotor für die europäische Wirtschaft werden soll. Dazu sollen unter anderem die Energiepreise gesenkt, hochwertige Jobs geschaffen und die Bedingungen für Unternehmen optimiert werden.
Der Aktionsplan für erschwingliche Energie vervollständigt den Deal für eine saubere Industrie. Er verfolgt in acht Punkten die Ziele,
- saubere Energieerzeugung einzuführen und somit die Elektrifizierung zu beschleunigen,
- den Energiebinnenmarkt durch den Ausbau der Verbindungsleitungen zu vollenden und
- Energie wirkungsvoller zu nutzen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission die Gesetzesinitiative »Europäische Netze« (European Grids Package) erarbeitet und am 10. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Gesetzesinitiative soll zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, indem sie den Zugang zu erschwinglicher, sicherer und sauberer Energie für Unternehmen und Bürger erleichtert.
Der Netzausbau ist somit das zentrale Instrument, um diese Ziele zu erreichen.
Vorhaben von gemeinsamem/gegenseitigem Interesse (PCI und PMI)
Wie wird das europäische Stromnetz geplant?
Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 2022/869 (»Leitlinien für die Entwicklung und Interoperabilität vorrangiger transeuropäischer Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete«, TEN-E VO). Sie regelt zwei Typen von Vorhaben: Erstens die Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest, PCI) und zweitens die Vorhaben von gegenseitigem Interesse (projects of mutual interest, PMI).
Im Rahmen des Gesetzespakets »Europäische Netze« wird die TEN-E VO aktuell überarbeitet. Dabei werden neue Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung, Modernisierung, Digitalisierung und Erweiterung der (trans-)europäischen Netzinfrastruktur vorgeschlagen. Ziel ist es, Engpässe zu beseitigen und die Gesamteffizienz eines gut vernetzten und widerstandsfähigen Energiesystems zu erhöhen.Was sind PCI und PMI?
PCI sollen Lücken in der Infrastruktur des europäischen Energienetzes schließen. Sie müssen für mindestens zwei Mitgliedstaaten wirtschaftlich, sozial und ökologisch nützlich sein. Ökologisch nützlich ist ein Vorhaben, wenn es hilft, mehr Strom aus erneuerbaren Energien einzuspeisen. Wirtschaftlich nützlich ist ein Vorhaben, wenn es den europäischen Strombinnenmarkt stärkt.
PMI sind Infrastrukturprojekte, die die Energienetze der Europäischen Union mit denen von Drittländern verbinden. Ein Beispiel dafür ist der geplante Interkonnektor Tarchon. Er soll durch die Nordsee die Regionen Essex in Großbritannien und Ostfriesland in Deutschland verbinden.
Die Europäische Kommission aktualisiert alle zwei Jahre die Liste mit den PCI und PMI.
Welche Vorteile hat der PCI- oder PMI-Status?
Diese Vorhaben haben folgende Vorzüge:
- Die Vorhaben haben einen prioritären Status. Die Genehmigungsverfahren sind gestrafft (verbindliche Frist von dreieinhalb Jahren).
- Die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind besser, schneller und straffer.
- Eine zuständige nationale Behörde koordiniert alle Genehmigungsverfahren. Für Offshore-Netzvorhaben gibt es spezifische Kontaktstellen.
- Die Investitionskosten (Baukosten) werden aufgeteilt. Tragen müssen sie alle Mitgliedstaaten, die von den Vorhaben profitieren.
- Im Programm Connecting Europe Facilities (CEF) können Finanzhilfen beantragt werden.
Wie werden PCI- und PMI-Vorhaben ausgewählt?
Grundlage dafür ist die TEN-E VO (siehe oben). Regionale Gruppen legen die PCI und PMI fest. Das sind für Strom, Offshore-Netze, Wasserstoff und Elektrolyseure folgende Mitglieder:
- europäische Mitgliedstaaten,
- nationale Regulierungsbehörden,
- Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber,
- der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber für Elektrizität (ENTSO-E),
- der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSO-G),
- die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER),
- die Europäische Organisation der Verteilernetzbetreiber (EU-VNBO) und
- die Europäische Kommission.
Den regionalen Gruppen für intelligente Gasnetze, intelligente Stromnetze und Kohlendioxidnetze sind Vertreterinnen und Vertreter
- der europäischen Mitgliedstaaten,
- der Vorhabenträger und
- der Europäischen Kommission.
Beteiligen können sich Interessengruppen im Bereich Energie wie Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen.
Für die Auswahl der PCI- und PMI-Projekte gelten folgende Kriterien:
- Die Projekte sind Teil des bestätigten europäischen Zehnjahres-Netzentwicklungsplans (TYNDP).
- Die Vorhabenträger müssen sich bewerben. Dann werden sie in die Unionsliste aufgenommen.
- Die nationalen Regulierungsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten geben ihre Einschätzung zu den Projektkandidaten ab. Das ist in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Die Europäische Kommission trifft die finale Entscheidung über die Aufnahme in die Unionsliste. Sie arbeitet dabei mit Vertretern der europäischen Mitgliedstaaten zusammen. Für Deutschland ist dies das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Welche PCI und PMI gibt es aktuell?
Die PCI und PMI sind in einer unionsweiten Liste enthalten, die alle zwei Jahre aktualisiert wird. Die zweite Unionsliste mit PCI und PMI wurde im Zuge der überarbeiteten TEN-E VO von 2022 erstellt. Sie ist am 28. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem können neue Projekttypen wie Wasserstoff, Elektrolyseure, Smart-Gas, Offshore und Hybrid-Anlagen einen PCI- oder PMI-Status erhalten. Diese Liste enthält europaweit 166 Vorhaben. Mit Bezug zu Deutschland sind 41 PCI- und PMI-Vorhaben benannt. Darunter sind 14 Projekte aus dem Strombereich (acht Projekte aus der Kategorie Stromübertragung, drei aus der Kategorie Offshore, zwei Speichervorhaben und ein Smart-Grid-Projekt). 22 Projekte sind aus dem Bereich Wasserstoff (15 Pipelines, drei Terminals, zwei Speicher und zwei Elektrolyseure) und fünf Projekte aus dem CO2-Bereich (Netz und Speicher).
Am 1. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission die siebente Unionsliste veröffentlicht. Diese Liste ist noch ambitionierter und enthält 61 Projekte mit Bezug zu Deutschland. Sie kann voraussichtlich im Frühjahr 2026 förmlich in Kraft treten. Zuvor muss sie noch vom Europäischen Parlament sowie vom Rat in Form eines delegierten Rechtsaktes angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die Europäische Kommission bietet eine interaktive Karte der PCI und PMI in ihrer Transparenz-Plattform an. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.
Deutsche Vorhaben im Strombereich
5.2 Bornholm Energy Island (BEI)
Das Projekt ist eine hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers.
Am 5. Februar 2025 hat der Vorhabenträger die ausführliche Vorhabenbeschreibung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese hat anschließend gemeinsam mit den für die nationalen Verwaltungsverfahren zuständigen Behörden geprüft, ob das Vorhaben reif für den Beginn des Genehmigungsverfahrens ist. Am 5. Mai 2005 hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als One-Stop-Shop-Behörde die Vorhabenbeschreibung bestätigt. Damit hat der sogenannte Vorantragsabschnitt nach Artikel 10 Absatz 1 lit. a) TEN-E VO begonnen.
12.4 Gabreta (Tschechien, Deutschland)
Im Bereich der intelligenten Netze (Smart Grids) ist das deutsch-tschechische Projekt Gabreta aufgeführt. Das Vorhaben soll unter anderem mehr Flexibilität und Aufnahmekapazität für die erneuerbaren Energien generieren.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers.
Deutsche Wasserstoffvorhaben
9.22.10 Wasserstoffspeicher Gronau-Epe
Der Vorhabenträger RWE Gas Storage West (RGSW) beabsichtigt als sogenannte zweite Baustufe, eine bereits im Bau befindliche Wasserstoffspeicheranlage zu erweitern. Geplant sind eine weitere obertägige Anlage (unter anderem Entnahme- und Verdichterstation) einschließlich zweier zusätzlicher Kavernen (untertägig) zur Lagerung von Wasserstoff. Diese zweite Baustufe soll die Nutzungskapazität für Speicherkunden um 43,5 Millionen m³ Wasserstoff erweitern. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers.
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der TEN-E VO wurde die Zuständigkeit für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens vom One-Stop-Shop der Bundesnetzagentur auf die Bezirksregierung Arnsberg übertragen.
Genehmigungsverfahren
Wer koordiniert das Genehmigungsverfahren?
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige nationale Behörde. Sie koordiniert Genehmigungsverfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Bundesnetzagentur hierzu zum One-Stop-Shop ernannt. Die nach nationalem Recht bestehenden Zuständigkeiten für die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Bundes- und Landesrecht bleiben davon unberührt.
Was macht ein One-Stop-Shop?
Er ist erster Ansprechpartner für den Vorhabenträger. Der One-Stop-Shop veranlasst und überwacht den Verfahrensgang nach der TEN-E VO. Er gewährleistet, dass Fristen eingehalten werden. Dafür steht er im Austausch mit den betroffenen Behörden.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Das Genehmigungsverfahren besteht nach der TEN-E VO aus zwei Abschnitten. Dies sind der Vorantragsabschnitt und der sich anschließende formellen Genehmigungsabschnitt. Das gesamte Genehmigungsverfahren ist auf 42 Monate begrenzt. Weitere Details zum Genehmigungsverfahren sind im PCI-Verfahrenshandbuch beschrieben.
Verfahrenshandbuch (pdf, 2 MB)
Kontaktdaten One-Stop-Shop
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
One-Stop-Shop / Referat 812
Tulpenfeld 4
53113 BonnE-Mail: onestopshop@bnetza.de
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