Die Grafik zeigt jährlich betrachtet die Summe der Längen aller in Betrieb genommenen Stromleitungen in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.
Mit dem Abschluss der Planfeststellung kann der zuständige Übertragungsnetzbetreiber mit dem Bau der Stromleitung beginnen und nach dessen Abschluss die Leitung in Betrieb nehmen. Die Inbetriebnahme erfolgt bei Wechselstromleitungen abschnittsweise. Gleichstromleitungen können jedoch nur als Ganzes in Betrieb gehen.
zurück zur Prognose-Übersicht